Am 5. März läuft die Zeichnungsfrist für die Petition zur Ablehnung der Verankerung der „Kinderrechte im Grundgesetz aus, es werden noch knapp 35.000 Unterschriften gebraucht – hier geht es zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.$$$.a.u.html. Bitte erübrigt die knapp 10 Minuten, die eine Registrierung mit Passwort dort auf der Bundestagsseite in Anspruch nimmt.
Götz Wittneben im Gespräch mit Doris Schuster, die die Petition gegen „Kinderrechte im Grundgesetz“ initiiert hat und Mutter dreier Kinder ist. Da es hier um eine verfassungsrechtliche Grundrichtung geht, die sich in Impfpflicht und andere, die Grundrechte einschränkende Maßnahmen des Staates einreiht, hat sich Neue Horizonte.TV ausnahmsweise entschlossen, dieses Petition bekannt zu machen.
Geändert werden soll Artikel 6 GG, der sich mit Ehe und Familie befasst. Ein neuer Absatz 1a soll folgendermaßen formuliert werden:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Warum sollten die Abgeordneten gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz stimmen? Weil „Kinderrechte“ im Grundgesetz nicht nur unnötig sind, sondern auch gefährlich.
1. Das Grundgesetz weist keine Schutzlücke für Kinder auf. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
2. Eine Grundgesetzänderung wäre vor allem symbolischer Natur und würde nichts Konkretes zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern beitragen oder sie vor Armut, Missbrauch oder mangelnder Bildung schützen. Diese Verbesserung kann nur über die Straf- oder Sozialgesetzgebung geschehen.
3. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt keine Aufnahme von „Kinderrechten“ in eine Verfassung. In Deutschland gilt die Konvention seit 1992 als Bundesgesetz, was für ihre Umsetzung vollkommen ausreicht.
4. Vor allem jedoch: „Kinderrechte“ würden das Erziehungsrecht der Eltern im Grundgesetz aushebeln. Das im Grundgesetz klug und ausgewogen formulierte Verhältnis zwischen Eltern, Kinder und Staat würde gestört, wie bereits die juristischen Stellungnahmen von 2013 sowie 2016 und das brandneue CDU-interne Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) umfassend darlegen.
5. Mit „Kinderrechten“ im Grundgesetz könnte sich der Staat problemlos an Stelle der Eltern zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen. Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnten staatliche Stellen Kinder und Eltern gegeneinander ausspielen und die gefährliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“ vollenden.
Wohin es führen kann, wenn Behörden sich über die Elternrechte hinwegsetzen, zeigt die Dokumentation von arte „Norwegen – so schützen sie Kinder?“ (ARTE, 09/2016): https://www.youtube.com/watch?v=ePDr1JKzJKY
Schon jetzt bekommen in Deutschland vermehrt Eltern von Säuglingen nicht nur als erstes einen Brief von der Bundesfinanzagentur, sondern auch vom Jugendamt mit der Ankündigung eines Hausbesuches.
Wehret den Anfängen!
Kontakt: info@keine-kinderrechte-ins-grundgesetz.de
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